Arbeitszeitrichtlinie - Info aus Brüssel

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die europaweit geltende Begrenzung der

wöchentlichen Arbeitszeit auf 48 Stunden bekräftigt. Nach einem jetzt verkündeten Urteil dürfen

Arbeitgeber dies nicht durch eine Versetzung betroffener Arbeitnehmer umgehen. Im konkreten

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BAVC Positionspapier Arbeitszeitrichtlinie

vom Mai 2010

BDA-Papier zur Arbeitszeitrichtlinie

vom Mai 2010

Anhänge:
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Überarbeitung der EU-Arbeitsueitrichtlinie

vom 25.03.2010

DFV-Info: EU erlaubt weiterhin flexible Arbeitszeitmodelle

vom Mai 2009