Arbeitszeitrichtlinie - Info aus Brüssel
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die europaweit geltende Begrenzung der
wöchentlichen Arbeitszeit auf 48 Stunden bekräftigt. Nach einem jetzt verkündeten Urteil dürfen
Arbeitgeber dies nicht durch eine Versetzung betroffener Arbeitnehmer umgehen. Im konkreten
